Viele Unternehmen und Selbstständige, die künstlerische Leistungen in Auftrag geben, wissen gar nichts von der drohenden Künstlersozialabgabe. Manch einer würde vielleicht vermuten, dass ein nach strengen Vorgaben verfasster Ratgeber gar keine Kunst darstellt. Aber falsch gedacht!
⏱️ Das Wichtigste zur Künstlersozialabgabe für Texter in Kürze!
1️⃣ Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Einrichtung, welche die Absicherung künstlerisch tätiger Selbstständiger zum Ziel hat.
2️⃣ Zum Personenkreis der grundsätzlich versicherungsfähigen Leistungsempfänger der KSK zählen auch Texter:innen, Übersetzer:innen und Lektor:innen.
3️⃣ Wer Leistungen von selbstständigen Künstler:innen bucht, muss eine prozentuale Abgabe zahlen, die in ihrer Höhe auf ihrem Netto-Honorar der Leistung basiert. Derzeit beträgt der Abgabensatz 5,0 % vom Netto-Honorar (Stand: 2023).
4️⃣ Du musst für Texte, die du bei der Wortrakete in Auftrag gibst, keine KSK-Abgabe entrichten, weil wir bereits alle notwendigen Abgaben gezahlt haben.
Unwissenheit schützt auch bei der KSK nicht vor der Strafe…
Die Künstlersozialkasse (KSK) fordert für viele Tätigkeiten die Zahlung der Künstlersozialabgabe – selbst wenn die entsprechenden „Künstler:innen“ gar nicht von der KSK unterstützt werden.
Wenn dann auf einmal Post von der KSK kommt, ist es oft zu spät, um sich ohne Strafe aus der Affäre zu ziehen. Wir schauen uns daher in diesem Beitrag alles Wissenswerte für Auftraggeber an, die bei der KSK-Abgabe nichts falsch machen möchten.
KSK abführen: Welche Leistungen sind KSK-pflichtig?
Wir entrichten unsere Abgaben ordnungsgemäß an die KSK, sodass keine zusätzlichen Kosten auf dich zukommen. Buchst du deinen Content nicht nur bei uns, musst du ggf. eine Meldung bei der KSK vornehmen.
Im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist genau geregelt, welche Arten von Leistungen KSK-pflichtig sind. Nicht die Künstler:innen, sondern die Auftraggeber:innen müssen die KSK-Abgabe entrichten. Derzeit beträgt sie 5,0 % vom Netto-Honorar.
Hier kommt eine Auflistung typischer KSK-pflichtiger Leistungen:
- Texterstellung
- Webdesign
- schauspielerische Leistungen
- Gesang & Songwriting
- Illustrationen
- … und vieles mehr!
Im Zweifel solltest du jedoch direkt bei der KSK nachfragen, ob eine bestimmte Leistung abgabepflichtig ist. Tatsächlich ist der Rahmen dessen, was eine „künstlerische Leistung“ ist, sehr weit gefasst. SEO Texte, die nach klarer Anleitung geschrieben werden, gelten genauso als Kunst, wie ein Ölgemälde.
💡 Es gibt noch eine mögliche Grauzone: Dieser Fall trifft auf Anbieter von Texten zu, die sich als Agenturen branden, aber bei denen nur ein:e Einzelunternehmer:in dahinter steht. Hier ist nicht klar, ob eine Entrichtung der KSK-Abgabe seitens der Mini-Agentur an den oder die Texter:in bereits ausreicht oder ob eine mehrstufige KSK-Abgabe entrichtet werden muss.
Der Sinn der KSK: Wem hilft die Künstlersozialabgabe?
Nicht jeder kann von den Leistungen der KSK profitieren. Die Einnahmen kommen in einen großen Topf, der hauptsächlich dazu dient, um die Krankenkassenbeiträge und den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung zu bezahlen. Man könnte also sagen, die Künstlersozialkasse ersetzt den (nicht vorhandenen) Arbeitgeber bei Künstlern.
Dass die Rechnung aufgeht, obwohl nur 5,0 % der Netto-Auftragswerte abgegeben werden müssen, liegt daran, dass die KSK nicht jede:n Künstler:in aufnimmt, aber für jede künstlerische Leistung eine Abgabe verlangt.
Dies sind die Aufnahmekriterien, um von den Leistungen der KSK profitieren zu können:
- regelmäßige Ausübung einer eine künstlerischen oder publizistische Tätigkeit
- die Tätigkeit muss erwerbsmäßig sein (mind. 3.900,00 € jährlich)
- in der Berufsanfängerzeit können abweichende Regeln gelten
- Angestellte (außer bei geringfügiger Beschäftigung) sind ausgenommen
Auf der offiziellen Website der Künstlersozialkasse kannst du dich hinsichtlich der Voraussetzungen genau informieren und einen Fragebogen ausfüllen, wenn du selbst von den Leistungen der KSK profitieren möchtest.
Alles schon bezahlt: Wir übernehmen die KSK-Abgabe für dich
Im Intro haben wir es bereits erwähnt und hier erfolgt nochmal die Klarstellung: Du musst keine KSK-Abgabe entrichten, wenn du deine Texte bei uns kaufst. Wir sind hingegen dazu verpflichtet für die Leistungen unserer nicht-angestellten Texter:innen eine entsprechende Abgabe zu zahlen.
Grundsätzlich finden wir das Konzept der KSK gut und einige freie Texter:innen aus unserem Pool profitieren davon. Daher entrichten wir die Abgabe sehr gerne – und wir kämen auch nicht drumherum, wenn wir es nicht wollen würden.
Achtung! Bitte keine Tricksereien bei der KSK-Abgabe
Manche Auftraggeber:innen versuchen sich vor der KSK-Abgabe zu drücken, indem sie die Texter:innen unter Druck setzen, eine falsche Leistungsbeschreibung auf der Rechnung zu vermerken (z.B. „technische Arbeiten“). Damit hintergeht man jedoch nicht nur die KSK, sondern kann auch noch ganz andere Probleme bekommen.
Das Verwertungsrecht von Texten kann juristisch von hoher Relevanz sein. Einige unserer Kunden sind als Verlag bei der VG Wort registriert und erhalten Ausschüttungen, die ihnen auch zustehen, weil sie das vollständige Nutzungsrecht an den Texten haben, die wir ihnen verkaufen. Dies können wir nur deshalb juristisch sauber weitergeben, weil wir es wiederum von unseren Texter:innen eingeräumt bekommen.
Es gibt also viele gute Gründe das Thema der Künstlersozialabgabe nicht zu vernachlässigen. Mit der Wortrakete hast du aber zumindest bei den Texten, die du über unseren Content Service beauftragst, keinen Stress mit der KSK.